Meine Geschäftsbedingungen:

AGB für Hochzeitsfotografie

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hochzeitsfotografie

(auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/AGB der österreichischen Fotografen)

 

1. Allgemeines

 

1.  Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen oder dessen Vertreter oder dessen Assistenz durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2.  Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung und werden mit der Überweisung einer Terminreservierungsgebühr bestätigt, oder mit Unterschrift.

 

2. Produktionsaufträge

 

1.  Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Grafikdesigner, Labore, Buchbinder etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeorts und der angewendeten optischen technischen (fotografischen) Mittel. Die genaue Bezeichnung des Auftrages ist dem Angebot bzw. der Anzahlungsrechnung zu entnehmen.

 

2.  Alle Lichtbilder werden vom Fotografen in Adobe Lightroom und Adobe Photoshop im RAW Format digital bearbeitet. Eine „best of“ Auswahl aller Fotos in hochauflösender Qualität sind für den Auftraggeber im Preis enthalten. Nach der einmaligen kompletten Bearbeitung der Fotos werden erneute Bearbeitungen (zweite Bearbeitungswünsche) für 20 Fotos unentgeltlich durchgeführt. Alle weiteren Bearbeitungen werden gerne durchgeführt, hierfür werden 2€/ Minuten veranschlagt.

 

3.  Sofern vereinbart, verpflichtet sich der Fotograf das bearbeitete digitale Bildmaterial (JPG- Dateien) dem Auftraggeber zu überreichen bzw. zu senden. Eine Haftung für den Versand wird ausgeschlossen. Für alle Fotoprodukte werden ausschließlich Aufnahmen des Fotografen verwendet.

 

4.  Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei

abgenommen.

 

5.  Der Fotograf verpflichtet sich innerhalb von 10 Tagen dem Auftraggeber eine erste Auswahl an Lichtbildern bereit zu stellen und die restlichen Bilder innerhalb von 30 Tagen an den Auftraggeber zu übermitteln. Fotoprodukte wie Bücher, Leinwände und sonstiges können produktionsbedingt teilweise bis zu 8 Wochen dauern.

 

3. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte

 

1.  Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte für die kommerzielle Nutzung

 

werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, besonders schöne Aufnahmen im Rahmen seiner Präsentation insbesondere publizistisch für Magazine zu verwenden (z.B. für Ausstellungen, stillvolle Hochzeitsmagazine, eigene Homepage/Blog/Social Media-Seite, oder Fachmagazine für Fotografie, fachliche Wettbewerbe/Awards etc.), der Auftraggeber tritt hierfür das Recht am eigenen Bild ab. Hiervon ausdrücklich ausgenommen bleiben Aktaufnahmen, zur Veröffentlichung bedarf es einer gesonderten Genehmigung des Auftraggebers. Hierfür wurde bereits ein Rabatt von 20% eingerechnet in das Angebot.

 

2.  Für Auftraggeber die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials durch den Fotografen ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung des Materials gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 20% auf das jeweilige Grundhonorar.

 

 

4. Haftung

 

1.  Der Fotograf haftet für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

 

2.  Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

 

3.  Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche schwere Krankheit, Todesfall im engsten Familienkreis, Verkehrsunfall etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund schwerer Krankheit, Todesfälle im engsten Familienkreis oder höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Alle geleisteten Anzahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar wieder auf sein Konto gut geschrieben. Sofern der Hauptauftrag aus welchen Gründen auch immer nicht zustande kommt, der Auftraggeber jedoch die Aufnahmen behalten möchte die im Rahmen eines Pre-Wedding Shootings entstanden sind, wird hierfür ein Pauschalhonorar

i.H.v. 300 EUR fällig. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.

 

4.  Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen oder dem Labor zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu, vorausgesetzt, die Ursache liegt beim Fotografen. Mangelhaftigkeiten, die im Labor entstanden sind, müssen auch im Labor geltend gemacht werden, für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen liegen in der Natur der Laborchemie und gelten nicht als Mangel.

 

5.  Bei Aufträgen die Aushändigung der Negative/digitaler Dateien

inkludieren, ist die anschließende Aufbewahrung des Negativs/digitaler Dateien nicht Teil des Auftrags. Digitale Dateien werden ohne Gewähr aufbewahrt. Jedoch obliegt nach der Übergabe der Negative/digitaler Dateien die Sorge der Aufbewahrung und Schutz vor

 

Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer und Wasserschäden, dem Auftraggeber.

 

5. Honorare

 

1.  Es gilt das vereinbarte Honorar inkl. aller Nebenkosten. Nebenkosten sind: Laborkosten, Kostenpauschale für PKW (1€ / gefahrene Kilometer), evtl. Übernachtungs- und Reisekosten, Gebühren, Eintritt und Auslagen.

 

2.  Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz .

 

3.  Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 10 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 100,- Euro zzgl. Fahrtkosten (sofern Fahrtkosten angefallen sind) fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.). Für Stornierungen ab dem 11.Tag gilt folgende Tabelle (Basishonorar ohne Nebenkosten): 12 Monate vor Buchungstermin 30% des Basishonorars; 6 Monate vor Buchungstermin 40% des Basishonorars; 3 Monate vor Buchungstermin 50% des Basishonorars; 1 Monat vor Buchungstermin 60% des Basishonorars und 2 Wochen vor Buchungstermin 100% des Basishonorars. Sofern der Hauptauftrag aus welchen Gründen auch immer nicht zustande kommt, der Auftraggeber jedoch die Aufnahmen behalten möchte die im Rahmen eines Pre- Wedding Shootings entstanden sind, wird hierfür ein Pauschalhonorar i.H.v. 300 EUR fällig. Bei Terminverschiebungen durch Epidemin oder Pandemin haben sich beide Seiten um einen Ersatztermin zu bemühen, die Terminreservierungsgebühr verfällt nicht und wird für den neuen Termin genommen.

 

5.  Um die Buchung durch den Auftraggeber verbindlich zu machen, ist eine Terminreservierungsgebühr i.H.v. 30 % der gebuchten Leistung innerhalb von 5 Tagen nach der Willenserklärung und Vorlage der Rechnung zu leisten. Mit der Überweisung der Gebühr gilt die Vereinbarung als geschlossen und die Buchung wird für beide Seiten verbindlich. Die Restzahlung inkl. aller Nebenkosten (siehe Punkt V.1) sind bei der Bildübergabe der ersten Auswahlbilder (in der vereinbarten Form) mit Erhalt der Rechnung (i. d. R. bei der Bildfertigstellung, ca. 1-7 Tage nach dem Hochzeitstermin) fällig und sofort ohne Abzug zu bezahlen. Erfolgt die bezahlung der Terminreservierungsgebühr nicht innerhalb der angegebenen Frist, besteht kein Anspruch auf eine Reservierung des Termins.

 

6.  Nach einer Mahnung (berechtigt ab dem 10. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

6. Vertragsstrafe, Schadenersatz

 

1.  Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2.  Durch die in Ziffer VI. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte

 

begründet.

 

 

7. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

 

1.  Es gilt das österreichische Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2.  Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.  Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

4.  Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Österreich hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.

 

 
Benatzky Rainer
Benatzky Rainer Fotostudio
Schaftgasse 2
4400 Steyr

www.dein-hochzeitsfotograf.at